Häufig gestellte Fragen mit kurzen Antworten

✓ Muss man ein Praktikum ableisten?

Ja, die Fachoberschule ist eine berufliche Schule, so dass das Praktikum ein notwendiger Bestandteil der 11. Jahrgangsstufe ist. Falls eine körperliche Einschränkung vorliegt, sollte dies vorab in der Schule bekanntgegeben werden, damit ein geeigneter Praktikumsplatz gefunden werden kann.

 

✓ Muss man sich den Betrieb selbst suchen?

In der Regel bekommt man von der Schule eine Stelle zugewiesen. Wenn möglich, wird auf Wohnortsnähe geachtet. Im zweiten Halbjahr können Wünsche berücksichtigt werden. Auf Vorschlag von interessierter Seite kann auch ein neuer Betrieb auf seine Eignung hin geprüft werden. Ein Einsatz bei der Verwandtschaft oder bei einer direkten Konkurrenz des eigenen Familienbetriebs ist nicht möglich.

 

✓ Bleibt man das ganze Jahr im gleichen Betrieb?

Es sollen mindestens zwei unterschiedliche Stellen belegt werden. Das heißt, dass zum Halb-jahr ein Wechsel der Institution stattfindet. In der FOS Passau ist man damit zweimal vier bis fünf Wochen im gleichen Praktikumsbetrieb.

 

✓ Was ist, wenn es einem nicht gefällt?

Sinn des Praktikums ist es, ein Berufsumfeld in der Realität kennen zu lernen. Auch wenn man erkennt, dass dies nicht wirklich das Berufsziel sein wird, ist es zumutbar zehn Wochen in diesem Bereich zu arbeiten.
Bei ernsthaften Problemen hilft die Betreuungslehrkraft der Schule weiter und klärt ab, ob ein vorzeitiger Wechsel gerechtfertigt ist.

 

✓ Welche Tätigkeiten kommen auf einen zu?

Im Praktikum wird man soweit als möglich in alle Arbeiten miteinbezogen. Je mehr man schon gelernt hat, umso mehr darf man dann auch selbständig erledigen. Die Tätigkeiten variieren je nach Betrieb und Abteilung.

 

✓ Verdient man dabei etwas?

Nein, laut Schulordnung ist dies nicht zulässig, da man während des Praktikums weiterhin den Schülerstatus behält. Es wird kein Praktikumsvertrag geschlossen. Einzelne Betriebe lassen aber eine Extra-Vereinbarung unterschreiben.
Während der Ferien kann mit dem Praktikumsbetrieb eine bezahlte Arbeit vereinbart werden. Dies hat dann aber nichts mit dem schulischen Praktikum zu tun.

 

✓ Was passiert, wenn man im Betrieb etwas kaputt macht?

Für die Praktika schließt die Schule eine Haftpflichtversicherung ab. Sollte Eigentum des Betriebs aus Versehen beschädigt werden, dann ist dies der Schule und dem Betrieb zu melden und wird dann an die Versicherung weitergegeben. Ebenso ist der Weg zwischen der Praktikumsstelle und dem Wohnort so versichert wie der Schulweg.

 

✓ Wie lange muss man im Praktikum arbeiten?

  • Die wöchentliche Arbeitszeit liegt zwischen 34 und 36 Zeitstunden ohne Pausen.
    Hinzu kommen während der Schulphase noch zwei Unterrichtsstunden für die Vertiefung des Praktikums.
  • Der Arbeitszeiten können je nach Betrieb stark variieren und zwischen 6.00 und 20.00 Uhr liegen. Schichtarbeit ist in bestimmten Bereichen üblich.
    Die Wochenenden und Feiertage sind frei. Generell gilt, dass schulfreie auch praktikumsfreie Tage sind.
  • Ausnahme: Anordnung der Betreuungslehrkraft zur Nacharbeit. Diese ist auch in den Ferien möglich.

 

✓ Kann man wegen des Praktikums durchfallen?

Das Praktikum muss als eigener Teil der 11. Jahrgangsstufe bestanden werden. Es kann nicht durch andere Leistungen ausgeglichen werden. Durchgefallen ist, wer

  • weniger als 4 Punkte im Halbjahr oder
  • weniger als 10 Punkte aus der Summe beider Halbjahresergebnisse erzielt;
  • in einem der drei Teile (Tätigkeit, Vertiefung, Anleitung) 0 Punkte bekommt;
  • mehr als 5 unentschuldigte Fehltage oder
  • zu viele Fehltage (in der Regel mehr als 10 Fehltage) aufweist;
  • von einer Praktikumsstelle entlassen wurde und selbst keine neue findet.

 

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